Vorabpauschale: Warum im Januar Geld von Deinem Depot abgebucht wird

Keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung — mit Rechenbeispiel für 2026.

Zur Berechnung

Anfang Januar schauen viele ETF-Sparer verwundert in ihre Banking-App: Vom Verrechnungskonto wurde ein kleiner Betrag abgebucht, Verwendungszweck „Vorabpauschale“. Verkauft hast Du nichts, Dividenden gab es bei Deinem thesaurierenden ETF auch keine. Wofür also die Steuer?

Kurz gesagt: Das ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Steuer, die sowieso irgendwann fällig würde. Du bekommst sie später beim Verkauf angerechnet. Wie das genau funktioniert, und wie Du dafür sorgst, dass meistens gar nichts abgebucht wird, zeigen wir Dir hier.

Warum es die Vorabpauschale gibt

Ein thesaurierender ETF schüttet Dividenden nicht aus, sondern legt sie direkt wieder an. Ohne Vorabpauschale würdest Du darauf jahrzehntelang keine Steuern zahlen, erst beim Verkauf. Ausschüttende Fonds wären damit steuerlich schlechter gestellt.

Seit 2018 gleicht der Gesetzgeber das aus: Für jeden Fonds wird jedes Jahr ein fiktiver Mindestertrag unterstellt, eben die Vorabpauschale. Darauf zahlst Du schon mal Steuer, und zwar nur, soweit Dein Sparerpauschbetrag nicht reicht.

So wird sie berechnet

Die Berechnung klingt komplizierter, als sie ist. Drei Zutaten:

  1. Der Wert Deiner Fondsanteile am Jahresanfang
  2. Der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr veröffentlicht. Er orientiert sich an der Rendite langlaufender Bundesanleihen.
  3. Der Faktor 0,7

Basisertrag = Wert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7

Dann gelten zwei Regeln:

  • Ausschüttungen werden abgezogen. Hat Dein ETF im Jahr schon etwas ausgeschüttet, sinkt die Vorabpauschale entsprechend, oft auf null.
  • Die Vorabpauschale ist gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres. Hat Dein ETF im Jahr Verlust gemacht, gibt es keine Vorabpauschale.

Anschließend kommt noch die Teilfreistellung dazu: Bei Aktien-ETFs sind 30 % steuerfrei. Nur die übrigen 70 % zählen als steuerpflichtiger Ertrag.

Ein Rechenbeispiel

Für das Jahr 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 %, dem höchsten Wert seit Einführung der Vorabpauschale. Das Bundesfinanzministerium hat ihn am 13. Januar 2026 bekannt gegeben, Stichtag der Berechnung war der 2. Januar 2026. Die daraus berechnete Vorabpauschale gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen und wird um diesen Termin herum abgebucht.

Angenommen, Du hattest am 1. Januar 2026 Anteile an einem thesaurierenden Aktien-ETF im Wert von 10.000 €, und der ETF hat im Laufe des Jahres ordentlich zugelegt:

SchrittRechnungErgebnis
Basisertrag10.000 € × 3,20 % × 0,7224,00 €
abzüglich Ausschüttungenthesaurierend, also 0 €224,00 €
Deckel: Wertzuwachs im Jahrwar höher, greift nicht224,00 €
nach Teilfreistellung (70 %)224,00 € × 0,7156,80 € steuerpflichtig

Jetzt kommt es auf Deinen Freistellungsauftrag an:

  • Mit ausreichendem Freistellungsauftrag: Die 156,80 € werden vom Sparerpauschbetrag abgezogen. Abgebucht wird nichts.
  • Ohne Freibetrag: Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %) ergeben rund 41 €, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer.

Und wenn der ETF nur wenig gestiegen ist? Hätte der ETF im Jahr nur 1 % zugelegt, also 100 €, wäre die Vorabpauschale auf diese 100 € gedeckelt worden, nicht 224,00 €.

Sparpläne: Anteile, die Du im Laufe des Jahres kaufst

Für Anteile, die Du erst im Laufe des Jahres gekauft hast, wird die Vorabpauschale anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat fällt ein Zwölftel weg. Kaufst Du im Juli, zählen also nur sechs Zwölftel. Bei einem Sparplan im ersten Jahr ist die Vorabpauschale deshalb meist sehr klein.

Warum Du sie nicht doppelt zahlst

Das ist der wichtigste Punkt: Die gezahlten Vorabpauschalen werden beim Verkauf angerechnet. Die Bank merkt sich alle Vorabpauschalen und zieht sie vom Gewinn ab, wenn Du Deine Anteile irgendwann verkaufst. Du versteuerst also am Ende nicht mehr, sondern nur früher einen Teil davon.

Ein kleiner Nachteil bleibt: Geld, das Du jetzt an Steuern zahlst, kann nicht mehr für Dich arbeiten. Bei den üblichen Beträgen ist dieser Effekt aber gering.

So behältst Du die Vorabpauschale im Griff

1. Freistellungsauftrag erteilen

Mit 1.000 € Sparerpauschbetrag pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) deckst Du beim Basiszins von 2026 die Vorabpauschale auf ein Aktien-ETF-Depot von bis zu rund 64.000 € komplett ab. Beim niedrigeren Basiszins für 2025 waren es noch rund 80.000 € — steigt der Basiszins, sinkt das Depotvolumen, das Dein Freibetrag abdeckt. Voraussetzung: Du hast Deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, und er wird nicht schon vollständig von Zinsen auf dem Tagesgeld aufgebraucht.

Wenn Du mehrere Banken hast, verteile den Freibetrag so, dass jede Bank ungefähr so viel bekommt, wie dort an Erträgen anfällt. Tagesgeldzinsen und Vorabpauschale landen im selben Topf.

2. Ende Dezember ein paar Euro auf dem Verrechnungskonto lassen

Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar vom Verrechnungskonto Deines Depots ab. Ist dort nichts, darf sie bei manchen Anbietern auf ein Girokonto bei derselben Bank zugreifen. Klappt auch das nicht, meldet die Bank den Betrag an das Finanzamt, das die Steuer dann über Deine Steuererklärung nachfordert. Das ist kein Drama, aber unnötiger Aufwand. Lass zum Jahreswechsel einfach einen kleinen Betrag auf dem Konto.

3. Steuereinfaches Depot nutzen

Bei deutschen Banken und Brokern läuft das alles automatisch. Bei einigen Anbietern mit Sitz im Ausland musst Du die Vorabpauschale selbst ausrechnen und in der Anlage KAP angeben, für jeden Fonds und jedes Jahr. Mehr dazu in Depot eröffnen: Neobroker, Direktbank oder Hausbank?.

4. Nicht wegen der Vorabpauschale den ETF wechseln

Manche wechseln auf ausschüttende ETFs, „um die Vorabpauschale zu vermeiden“. Das bringt steuerlich nichts: Die Ausschüttungen sind ebenfalls steuerpflichtig, und bei breiten Aktien-ETFs liegen sie meist in einer ähnlichen Größenordnung wie die Vorabpauschale. Ob thesaurierend oder ausschüttend, solltest Du nach anderen Kriterien entscheiden. Welche das sind, steht in MSCI World, ACWI oder FTSE All-World?.

Wo Du die Vorabpauschale findest

  • In der Abrechnung Anfang Januar, die Deine Bank ins Postfach stellt, einzeln für jeden Fonds.
  • In der Jahressteuerbescheinigung, die Du im Frühjahr bekommst.
  • In der Depotübersicht vieler Anbieter als Posten bei den Steuern.

Wenn Du Dir die Abrechnung einmal genau anschaust und die Rechnung von oben daneben legst, verliert die Vorabpauschale schnell ihren Schrecken.

Häufige Fragen

Fällt die Vorabpauschale auch auf Anleihen-ETFs an? Ja. Die Teilfreistellung von 30 % gilt aber nur für Aktienfonds, also Fonds mit mindestens 51 % Aktienanteil. Bei reinen Anleihen-ETFs ist die Vorabpauschale voll steuerpflichtig.

Was passiert, wenn der Basiszins negativ ist? Dann gibt es keine Vorabpauschale. So war es zum Beispiel in den Jahren 2021 und 2022.

Wie hoch ist der Basiszins für das laufende Jahr? Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jeweils Anfang Januar. Für 2026 liegt er bei 3,20 %, für 2025 lag er bei 2,53 %. Die Vorabpauschale für das laufende Jahr wird dann Anfang des folgenden Jahres fällig.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Steuerberatung. Steuerregeln und der Basiszins ändern sich. Bei individuellen Fragen hilft Dir eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Stand: Oktober 2026.